Energieeffizienz von Gebäuden ist ein zentrales Thema in der europäischen Klimapolitik, das nicht nur Auswirkungen auf den Umwelt- und Klimaschutz hat, sondern auch auf die Lebensqualität der Bürger und die wirtschaftliche Stabilität.
Die jüngste Einigung der EU zur Energieeffizienz von Gebäuden stellt einen entscheidenden Schritt in die Zukunft dar, indem sie ambitionierte Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude sowie neue Standards für Nullemissionsgebäude festlegt.
Diese Maßnahmen sind nicht nur erforderlich, um die Klimaziele der EU zu erreichen, sondern auch um den wachsenden Herausforderungen des Klimawandels und steigenden Energiekosten zu begegnen.
In diesem Beitrag wird die neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden detailliert beleuchtet und ihre praktischen Auswirkungen auf die Sanierung und den Neubau von Immobilien analysiert.
Hintergrund der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden hat ihren Ursprung in der Notwendigkeit, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Dr. Stefan Thomas, Leiter der Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik am Wuppertal Institut, erklärt dazu: „Immobilien sind nicht transportierbar, daher gibt es anders als bei Elektrogeräten eine EU-Richtlinie, die von den EU-Mitgliedstaaten umzusetzen ist.“
Gebäude sind in der EU für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die erste Gebäudeeffizienz-Richtlinie wurde bereits im Jahr 2002 eingeführt und hat seither mehrere Überarbeitungen erfahren. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Effizienzanforderungen für Gebäude zu harmonisieren und die Vergleichbarkeit von Energieausweisen zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.
Ein wesentliches Anliegen der Richtlinie ist es, eine höhere Ambition in der nationalen Politik zu fördern. Unterschiedliche nationale Vorgaben führten bislang zu einer uneinheitlichen Umsetzung der Richtlinie, was die Vergleichbarkeit der Fortschritte erschwerte. Mit der aktuellen Überarbeitung wird angestrebt, einheitliche Standards zu schaffen, um den Klimaschutz und die Wirtschaftlichkeit im Gebäudesektor voranzutreiben.
Wichtigste Neuerungen der aktuellen Überarbeitung
Die Überarbeitung der EU-Richtlinie bringt einige entscheidende Neuerungen mit sich, die aus wissenschaftlicher Sicht essentiell für eine effektive Energie- und Klimapolitik sind. Zu den wichtigsten Punkten gehören die Einführung von Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude, eine neue Definition von Nullemissionsgebäuden sowie konkrete Ziele für nationale Gebäuderenovierungspläne.
Dr. Lisa Vollmer, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europäische Urbanistik der Bauhaus-Universität Weimar, betont: „In der sozial- wie umweltwissenschaftlichen Forschung ist unumstritten, dass Mindestenergiestandards im Gebäudesektor einen zentralen Pfeiler im Kampf gegen die Klimakrise und im Erreichen der CO2-Einsparziele spielen müssen.“
Die Mindestvorgaben umfassen eine Pflicht zur Renovierung für schlecht gedämmte Gebäude, um die Bewohner vor steigenden Heizkosten zu schützen und gleichzeitig das Potenzial für hohe Einsparungen im Bereich der Energieeffizienz auszuschöpfen. Diese Regelung zielt darauf ab, insbesondere in den Effizienzklassen G und F Verbesserungen herbeizuführen.
Mindestvorgaben für bestehende Gebäude
Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung strengerer Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude, auch bekannt als Minimum Energy Performance Standards (MEPS). „Der zentrale Punkt der Gebäudeeffizienz-Richtlinie sind energetische Mindesteffizienz-Standards (MEPS)“, erklärt Malte Bei der Wieden, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Energie & Klimaschutz am Öko-Institut e.V.
„Die Idee dahinter ist, dass zuerst die Gebäude saniert werden, in denen am meisten Energie verbraucht wird (worst performing buildings).“ Bisher mussten bei größeren Renovierungen, die mindestens 25 Prozent der Gebäudehülle betrafen, bereits Maßnahmen zur Wärmedämmung oder den Austausch ineffizienter Fenster ergriffen werden. Nun wird eine umfassendere Renovierungspflicht für Gebäude eingeführt, die in den neuen Effizienzklassen G und F eingestuft werden.
Diese Pflicht bedeutet konkret, dass alle Nichtwohngebäude bis 2027 mindestens die Effizienzklasse F erreichen müssen und bis 2030 auf Klasse E angehoben werden sollen. Für Wohngebäude gilt eine ähnliche Regelung: Hier müssen bis 2030 die Anforderungen für Klasse F erfüllt werden und bis 2033 Klasse E erreicht werden. Diese Vorgaben sind entscheidend, um den Gebäudebestand schrittweise auf ein höheres energetisches Niveau zu bringen und gleichzeitig die Bewohner vor steigenden Heizkosten zu schützen.
Darüber hinaus wird erwartet, dass der EU-Trilog diese Anforderungen möglicherweise entschärfen könnte. Dennoch bleibt das Grundziel bestehen: Die Verbesserung der Energieeffizienz in den am schlechtesten gedämmten Gebäuden ist von hoher Bedeutung für den Klimaschutz und die Energiesicherheit.
Einheitliche Energieausweise
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Überarbeitung der Energieausweise, die bisher in den verschiedenen Mitgliedstaaten uneinheitlich waren. Dr. Thomas hebt hervor: „Die Basis für die MEPS sollen die überarbeiteten Energieausweise bilden. Bisher haben sie uneinheitliche Skalen zwischen den Mitgliedstaaten.“
Die Einführung einer einheitlichen Skala von A bis G soll dazu beitragen, dass Verbraucher leichter nachvollziehen können, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Diese Skala basiert auf dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche.
Klasse A wird dem aktuellen Neubaustandard entsprechen und ab 2030 als Nullemissionsgebäude klassifiziert. Klasse G hingegen umfasst die 15 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz im nationalen Bestand.
Diese einheitliche Klassifizierung ist aus Sicht des Verbraucherschutzes äußerst wichtig, da sie eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht und somit auch einen Anreiz für Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen schafft.
Nullemissions-Gebäude (ZEB)
Ein zentrales Element der neuen Richtlinie ist die Definition von Nullemissionsgebäuden (Zero-Emission Buildings, ZEB). Diese Gebäude müssen eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweisen und ihren verbleibenden Energiebedarf vollständig durch vor Ort erzeugte erneuerbare Energie decken.
Dr. Ray Galvin von der University of Cambridge betont: „Der springende Punkt ist für mich die Annahme, dass das Ziel, bis 2050 einen Gebäudebestand ausschließlich aus Nullemissions-Gebäuden zu erreichen, ein wirtschaftlich effizienter Weg ist.“ Dies kann entweder durch eigene Photovoltaikanlagen oder durch Fernwärmesysteme geschehen.
Ab 2030 wird erwartet, dass alle neuen Gebäude als Nullemissionsgebäude klassifiziert werden müssen, während öffentliche Gebäude bereits ab 2027 diesen Standard erreichen sollen. Der Vorschlag sieht zudem Höchstgrenzen für den Primärenergieverbrauch pro Quadratmeter je nach Klimazone vor. Dies wird dazu beitragen, das Ambitionsniveau zwischen den Mitgliedstaaten anzugleichen und ist aus Sicht des Klimaschutzes von großer Bedeutung.
Die Definition eines Nullemissionsgebäudes ermöglicht es den Mitgliedstaaten, klare Richtlinien für Neubauten zu formulieren und gleichzeitig einen Anreiz zur umfassenden Renovierung bestehender Gebäude zu schaffen. Damit wird nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet, sondern auch das Bewusstsein für nachhaltiges Bauen und Wohnen gestärkt.
Nationale Gebäuderenovierungspläne
Im Rahmen der neuen Richtlinie sind nationale Gebäuderenovierungspläne vorgeschrieben, die konkrete Vorgaben für langfristige Renovierungsstrategien enthalten müssen. Diese Pläne sollen sicherstellen, dass der Gebäudebestand bis 2050 dekarbonisiert wird und jedes Gebäude zum Nullemissionsgebäude umgebaut wird.
Dr. Sören Weißermel von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel betont: „Sollte eine Sanierungsverpflichtung in der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie durchgesetzt werden, träfe dies insbesondere jeweils die 15 Prozent des Gebäudebestandes eines Landes mit der schwächsten Energieeffizienz.“
Die langfristigen Renovierungsstrategien müssen spezifische Ziele für 2030, 2040 und 2050 festlegen, inklusive messbarer Fortschrittsindikatoren. Diese Fahrpläne sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten – einschließlich Eigentümer, Investoren und politische Entscheidungsträger – an einem Strang ziehen und die gesteckten Ziele erreichen.
Durch diese umfassende Planung wird es möglich sein, den Fortschritt im Bereich der Energieeffizienz transparent zu gestalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass jeder Akteur seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 leistet.
Praktische Bedeutung für Sanierungen
Für Eigentümer von Immobilien in den neuen Effizienzklassen F und G ergeben sich aus der Richtlinie klare Handlungsanweisungen. Um die Anforderungen zu erfüllen und auf Klasse E aufzusteigen, sind spezifische Maßnahmen erforderlich. Diese können von einfachen Wärmedämmungsmaßnahmen bis hin zum Austausch veralteter Heizungsanlagen reichen.
Dr. Thomas erläutert: „Angenommen, es würde eine unbedingte Sanierungsvorschrift auf Mindestvorgaben für die Gesamtenergie-Effizienz bestehender Gebäude (MEPS) beschlossen: Dann müssten Eigentümer*innen von Gebäuden der neuen energetisch besonders schlechten Energieeffizienzklassen F und G genau so viele Maßnahmen ergreifen.“
Eine Studie der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz zeigt zudem, dass für ein typisches Einfamilienhaus ein bis zwei kostengünstige Wärmedämmungsmaßnahmen ausreichend sein können, um die Anforderungen zu erfüllen.
Eine Investition zwischen 4.300 und 14.500 Euro kann sich laut Dr. Thomas innerhalb von fünf bis 15 Jahren rentieren, vorausgesetzt diese Arbeiten werden mit höchster energetischer Qualität durchgeführt.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist in diesem Zusammenhang äußerst sinnvoll. Dieser Plan gibt an, welche Schritte als nächstes unternommen werden sollten, um die Energieeffizienz weiter zu verbessern. Durch eine gezielte Planung können Eigentümer nicht nur ihre Energiekosten senken, sondern auch den Wert ihrer Immobilie steigern.
Relevanz der EU-Richtlinie für den Gebäudesektor
In der EU hat der Gebäudesektor einen erheblichen Einfluss auf den Gesamtenergieverbrauch sowie auf die Treibhausgasemissionen. „In der EU verursachen Gebäude etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der THG-Emissionen“, so Dr. Thomas weiter.
Ohne Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich sind die Klimaziele der EU nicht erreichbar. Die neue Richtlinie konkretisiert diesen Beitrag und unterlegt ihn mit nationalen Gebäuderenovierungsplänen sowie erforderlichen Politikinstrumenten.
Die Richtlinie betont die Notwendigkeit starker Politikinstrumente zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Dazu gehören Förderprogramme für energetische Sanierungen sowie Anreize zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Ziel ist es, allen EU-Mitgliedstaaten einen Rahmen zu bieten, innerhalb dessen sie ihre eigenen nationalen Strategien entwickeln können.
Energetische Sanierung und soziale Ungleichheit
Ein zentrales Anliegen bei der Umsetzung der neuen Richtlinie ist die Berücksichtigung sozialer Ungleichheiten. Insbesondere einkommensschwache Haushalte sind oft in schlecht gedämmten Gebäuden untergebracht und leiden unter hohen Energiekosten sowie unzureichendem Wohnkomfort.
Dr. Vollmer betont: „Auch in sozialer Hinsicht spielt die energetische Sanierung von Wohngebäuden insbesondere im bislang in der Öffentlichkeit kaum diskutierten Mietsektor eine wichtige Rolle.“
Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, müssen Investitionen in energetische Sanierungen durch politische Maßnahmen unterstützt werden. Es ist entscheidend, dass Förderprogramme so gestaltet werden, dass sie insbesondere einkommensschwachen Haushalten zugutekommen. Dazu könnten beispielsweise zusätzliche Boni für energetische Sanierungen in einkommensschwachen Haushalten eingeführt werden.
Dr. Weißermel ergänzt: „Der wichtige soziale Punkt der weit verbreiteten Energiearmut findet im Vorschlag der EU-Kommission verstärkt Erwähnung.“ Die Bekämpfung von Energiearmut sollte nicht durch Verzicht auf energetische Sanierungen erfolgen, sondern durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnstandards in einkommensschwachen Haushalten.
Zusammenspiel von Dämmung und grünen Heiztechnologien
Energieeffizienz im Gebäudesektor lässt sich nicht isoliert betrachten; das Zusammenspiel zwischen Dämmung und erneuerbaren Heiztechnologien spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Energiewende. Dr. Galvin hebt hervor: „Wir können weit mehr Tonnen CO2 pro Euro einsparen, wenn wir die erneuerbaren Energien in der Ferne ausbauen.“ Eine effektive Dämmung reduziert nicht nur den Heizbedarf erheblich, sondern macht auch den Einsatz erneuerbarer Energien effizienter.
Mit einer Umstellung auf grüne Heiztechnologien wie Wärmepumpen oder Fernwärme kann eine signifikante Reduktion des Energieverbrauchs erzielt werden. Dennoch ist es wichtig anzumerken, dass viele Gebäude auch weiterhin auf eine gute Dämmung angewiesen sind. Eine unzureichende Dämmung führt dazu, dass selbst moderne Heiztechnologien nicht ihr volles Potenzial entfalten können.
Das Potenzial zur Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudesektor ist enorm; Studien zeigen, dass in schlecht gedämmten Gebäuden Einsparungen von 60 bis 80 Prozent möglich sind. Diese Einsparungen sind oft wirtschaftlich tragbar, insbesondere wenn Renovierungen ohnehin anstehen.
Fazit
Die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Klimapolitik dar. Durch ambitionierte Vorgaben und klare Zielsetzungen wird ein Rahmen geschaffen, der sowohl ökologischen als auch ökonomischen Anforderungen gerecht wird. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist entscheidend, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen und das Potenzial zur Senkung des Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu nutzen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die neue Richtlinie sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringt. Sie bietet eine wertvolle Grundlage für alle Akteure im Gebäudesektor – vom Eigentümer über Investoren bis hin zu politischen Entscheidungsträgern – um aktiv an einer nachhaltigen Zukunft mitzuarbeiten. Es liegt nun an jedem Einzelnen, diese Chance zu ergreifen und gemeinsam an einer energieeffizienten Zukunft zu arbeiten.